Sensburg: Entlastungen für Mittelstand und Vereine auf der Tagesordnung

Hochsauerlandkreis/ Berlin. Der heimische Bundestagsabgeordnete Patrick Sensburg begrüßt das Bürokratieentlastungsgesetz, das in dieser Woche in erster Lesung im Deutschen Bundestag beraten wurde. „Mit dem Gesetzentwurf sollen Unternehmen insbesondere die Gelegenheit erhalten, mittels Digitalisierung die ‚Zettelwirtschaft‘ in einigen Bereichen zu beenden. Das ebenfalls vorgesehene Anheben der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmensgrenze entlastet darüber hinaus nicht nur Kleinunternehmer, sondern ist auch für viele Vereine eine Erleichterung“, so Sensburg.

Zentrale Bausteine des Gesetzentwurfes sind die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsmeldung, Erleichterungen bei der Vorhaltung von Datenverarbeitungssystemen für steuerliche Zwecke und digitale Alternativen zu den Meldescheinen aus Papier im Hotelgewerbe. Zudem müssen Gründer zukünftig nur noch vierteljährlich – statt wie bisher monatlich – ihre Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Damit wird eine wichtige Zusage aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Die umsatzsteuerliche Kleinunternehmensgrenze wird von 17.500 Euro auf 22.000 Euro angehoben.

Ergänzend zum Bürokratieentlastungsgesetz plant die Bundesregierung auch die Einführung eines Basisregisters in Verbindung mit einer einheitlichen Wirtschaftsnummer. Das ist ein wesentlicher Grundstein zur Modernisierung des Registerwesens – und damit für weitere, deutliche Entlastungen der Unternehmen. „Damit schaffen wir die Voraussetzung dafür, dass die von den Unternehmen häufig als belastend empfundenen Statistikpflichten signifikant reduziert werden können. Wichtig ist, dass dieser Weg dann aber auch weiterhin konsequent verfolgt wird. Hierfür werde ich mich einsetzen“, so Sensburg.